Landeswassergesetz § 61 a
Antrag an Bürgermeister H. Hoppenberg vom 16. Dezember 2011
Es bleibt dabei, der § 61 a des Landeswassergesetzes bleibt bestehen.
Das Hick-Hack ist jetzt beendet, eine erneute Novellierung, nach der Überführung von der Landesbauordnung in das Landeswassergesetzes ist beschlossene Sache zwischen den politischen Fraktionen im Düsseldorfer Umweltausschuss seit Mittwoch dieser Woche.
Die CDU- und SPD-Fraktionsvorsitzenden Joachim Bode und Ralf Wilde bitten Sie, Schritte in die Wege zu leiten, die bereits beschlossenen Satzungen Dichtheitsprüfung für die Ortsteile Silixen, Kükenbruch und Laßbruch solange auszusetzen, bis eine neue Fassung/Novellierung
der Durchführungsverordnung vorliegt.
Ein Abwasserrohr muss dicht sein, dieses Prinzip steht unmissverständlich. Der Generalverdacht wird aber ausgesetzt.
Damit die Bürger, die trotzdem sanieren wollen und auch schon saniert haben, ihre Förderung nicht verlieren, ist der Weg, die Satzungen nur aussetzen, unserer Meinung nach der richtige.
Die Gemeinde Extertal wird den Zeitpunkt, wann die Dichtheit von Abwasserkanälen der Haus- und Grundstückentwässerung abgeschlossen sein muss, eigenständig und speziell nur für das Gemeindegebiet Extertal beschließen, wenn von Düsseldorf klare Signale kommen.
Ralf Wilde, SPD Fraktionsvorsitzender Extertal
Joachim Bode, CDU Fraktionsvorsitzender Extertal






